Das solltest du bei der Kündigung deiner Kreditkarte beachten
Wenn du deine Kreditkarte kündigst bist du berechtigt die restliche Jahresgebühr anteilig zurückzubekommen. Wie das geht erfährst du in diesem Artikel.
Wie viele andere Dinge muss man eine Kreditkarte ausprobieren, um in der Praxis herauszufinden, ob die Konditionen und Vorteile zum eigenen Ausgabeverhalten passen. Sollte man doch mal unzufrieden mit einer Kreditkarte sein, sollte man diese Kündigen, da der Besitz mehrerer Kreditkarten die Bonität senkt.
Doch was tun, wenn man für eine Kreditkarte bereits die Jahresgebühr bezahlt hat, aber die Karte schon nach ein paar Monaten kündigt?
Nach §675 BGB muss die ausstellende Bank dir die Jahresgebühr anteilig zurückerstatten.
Um eine Kreditkarte zu kündigen, muss man sich in der Regel schriftlich an die ausstellende Bank wenden. Da reicht meist eine E-Mail:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Kreditkarte mit der Nummer [Deine Kreditkartennummer] bei [Deine Bank] zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und den Termin, ab dem meine Kreditkarte nicht mehr gültig ist.
Des Weiteren bitte ich um eine anteilige Rückerstattung der bereits für das laufende Jahr gezahlten Jahresgebühr, da ich die Karte nicht mehr nutzen werde.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]
Welche Kreditkarte zu dir passen könnte, findest du in unseren Kreditkarten-Tests heraus.